Ofenhorn im Haus zum Alpenblick
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Mietkonditionen
Die Wohnungen im Haus zum Alpenblick können während der Hauptsaison jeweils von Samstag bis Samstag einer Ferienwoche gemietet werden. In der Nebensaison sind auch kürzere Aufenthalte möglich. Bezug ab 14:00 Uhr am Tag der Anreise, Wohnungsübergabe um 09:00 Uhr am Tag der Abreise.
Unterzeichnung und Anzahlung
Der Mietvertrag muss innert 14 Tagen nach Ausstelldatum an die Vermieterin zurückgesandt werden, andernfalls wird die Wohnung weitervermietet. Bei definitiver Reservation Ihrer Wohnung im Haus zum Alpenblick und nach Unterzeichnung des Mietvertrags ist eine Anzahlung in Höhe von CHF 500 (Wintersaison) bzw. CHF 300 (Sommersaison) fällig.
Rücktritt vom Mietvertrag, Rückerstattung der Anzahlung
Bei ausdrücklichem Rücktritt vom Mietvertrag bis 4 Kalenderwochen vor vereinbartem Anreisetag wird 50% der Anzahlung zurückerstattet. Es wird immer eine Stornogebühr von CHF 100 erhoben.
Miete
4 Kalenderwochen vor vereinbartem Anreisetag ist die Miete fällig und muss auf das Konto der Bellwald Invest AG (Stichwort: „Vertragsname (z.B. OF-22)“ einbezahlt werden.
Wird die Miete bis 4 Kalenderwochen vor vereinbartem Anreisetag nicht einbezahlt, und tritt der Mieter nicht schriftlich vom Mietvertrag zurück, so verfällt die Anzahlung. Bei einer kurzfristigen Anmietung bis zu 4 Wochen vor Mietantritt muss bei Erhalt des Mietvertrags der volle Mietpreis überwiesen werden.
Verfall der Miete
Wird die Buchung weniger als 4 Kalenderwochen vor vereinbartem Anreisetag storniert, verfällt die Miete und wird nicht mehr zurückerstattet.
Nachmieter
Kann der Mieter einen adäquaten Nachmieter stellen, so wird nur eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 erhoben und der Rest zurückerstattet.
Versicherung bei Reise-Rücktritt oder Reise-Abbruch
Im Mietpreis sind keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter eine Reiserücktrittskostenversicherung. Zusätzlich empfehlen wir den Abschluss einer Familienhaftpflichtversicherung mit Mietsachschadensklausel. Bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjekts durch höhere Gewalt (Unwetter, Blitzschlag, Erdbeben, Epidemien o ä.) haftet der Vermieter nicht. In solchen Fällen gehen entstehende Mehrkosten zu Lasten des Mieters. Wird das Haus zum Alpenblick durch höhere Gewalt an der Vermittlungstätigkeit gehindert, so kann sie entschädigungslos kündigen. Verhindern andere Gründe, die ebenfalls nicht vom Haus zum Alpenblick zu vertreten sind, die Vermietung, so wird dem Mieter das Angebot unterbreitet die Reservierung rückgängig zu machen. In diesem Fall erhält der Mieter den geleisteten Mietpreis zurück und verzichtet auf weitere Ansprüche.
Haftung
Der Mieter haftet für die Schäden, die er oder die ihn begleitenden Personen bzw. Besucher in der Wohnung oder am Haus des Vermieters verursachen.
Gästekarte
Die elektronischen Gästekarten (Kurtaxen) liegen in der Wohnung für Sie bereit. Das Inkasso liegt bei uns. Wenn die Wohnung später als ein Monat vor Reiseantritt gemietet wird, kann es sein, dass der Gast seine Gästekarte im Tourismusbüro abholen muss.
An- und Abreisezeiten
Die Wohnung kann am Anreisetag ab 14.00 Uhr bezogen werden. Die Abreise muss bis 09.00 Uhr erfolgt sein.
Personenzahl, Haustiere
Das Haus zum Alpenblick darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.
Der Vermieter ist berechtigt, alle nicht im Mietvertrag aufgeführten Personen abzuweisen.
Ebenso werden Haustiere nicht geduldet.
Weitere notwendige Regressansprüche, die sich aus einem regelwidrigen Verhalten des Mieters ergeben, bleiben dem Vermieter vorbehalten.
Sachschäden, Gewährleistung, Mängelanzeige
Der Mieter ist verpflichtet die Wohnung und die gesamte Einrichtung sorgfältig zu behandeln, bzw. seine Gäste und/oder Mitbewohner darauf aufmerksam zu machen.
Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Mietbedingungen muss der Mieter für den Schaden aufkommen. Je nach Verstoss kann der Vermieter die sofortige Räumung der Wohnung veranlassen.
Weitere Regress-Ansprüche bleiben dem Vermieter vorbehalten.
Während der Mietzeit entstandene Schäden und/oder Beanstandungen, die schon bei Antritt der Mietzeit festgestellt werden, sind unmittelbar zu melden. Wir werden dann umgehend für Abhilfe sorgen. Schadenersatzansprüche ohne Mängelanzeige sind ausgeschlossen.
Gerichtsstand
Gerichtstand ist Brig VS, Schweiz
Mietkonditionen gültig ab 29. Januar 2018
Haustiere willkommen
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Sauna
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PKW-Parkplatz
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Hallenbad
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Familienfreundlich
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Behindertengerecht
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Bewertungsübersicht |
(Die Werte in Klammern zeigen die Anzahl an Gästen, die die Fragen beantwortet haben. )
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Gast-Kommentare |